Mitgliedschaft

Werde Teil unseres Vereins

Werde Teil unserer Tennisfamilie

Wir freuen uns darauf, Dich bei uns willkommen zu heißen und Dir die Vorteile einer Mitgliedschaft in der TSG Rodgau 2019 e.V. vorzustellen: 

Beitragsordnung

gültig ab 1. Januar 2023

Aktive Mitglieder von 0 – 6 Jahren

  30,00 €

Aktive Mitglieder von 7 – 21 Jahren

  90,00 €

Aktive Mitglieder von 22 – 27 und ab 75 Jahren

125,00 €

Aktive Mitglieder ab 28  und bis 74 Jahren

195,00 €

Fördernde Mitglieder

  40,00 €

Familien oder eheähnliche Lebensgemeinschaften mit Kindern bis 18 Jahren (in Ausbildung bis 27 Jahren*)

360,00 €

Aktives Mitglied mit Kind bis 18 Jahren (in Ausbildung bis 27 Jahren*)

210,00 €

jedes weitere Kind bis 18 Jahren (in Ausbildung bis 27 Jahren*)

  45,00 €

Rodgauer Kooperationsmitgliedschaft Kinder und Jugendliche **

  20,00 €

Rodgauer Kooperationsmitgliedschaft Erwachsene **

  40,00 €

Schnuppermitgliedschaft Kinder und Jugendliche ***

  30,00 €

Schnuppermitgliedschaft Erwachsene ***

  50,00 €

Juristische Person des Privatrechts

  120,00 €

* entsprechende Nachweise sind rechtzeitig vor Beginn des neuen Kalenderjahres dem Vorstand Organisation & Verwaltung vorzulegen 

** Voraussetzung ist eine vollzahlende Aktive Mitgliedschaft in einem Rodgauer Tennisverein oder einer Tennisabteilung, entsprechende Nachweise sind rechtzeitig vor Beginn des neuen Kalenderjahres dem Vorstand Organisation & Verwaltung vorzulegen

*** Erwachsene zahlen zusätzlich 50,00 € Kaution für 5 Arbeitsstunden, die im Laufe des Kalenderjahres abgearbeitet werden können. Die Schnuppermitgliedschaft ist nur im ersten Jahr und einmalig pro Person gültig. Sie muss fristgerecht bis zum 30. September gekündigt werden, andernfalls verlängert sie sich nach der gültigen Beitragsordnung.

Stichtag ist für alle Mitgliedschaften der 31. Dezember des laufenden Jahres.

Arbeitsstunden

In unserem Verein ist es Tradition, dass jedes Mitglied die Vereinsarbeit durch Arbeitsstunden unterstützt, die in der Satzung und Beitragsordnung festgelegt sind. 

Dabei gilt Folgendes: 

TSG Rodgau Mitgliedschaft

Hinweise zu den Jahresbeiträgen

Neumitglieder zahlen bei Eintritt bis 30. Juni des laufenden Jahres den vollen Mitgliedsbeitrag, danach bis 31. Oktober des laufenden Jahres den halben Mitgliedsbeitrag. Ein Eintritt nach dem 31. Oktober ist für das laufende Kalenderjahr beitragsfrei.

Sollte die Mitgliedschaft nicht zum 30. September gekündigt werden, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr. Weiteres regelt die gültige Satzung der TSG.

Die Schnuppermitgliedschaft ist nur im ersten Jahr und einmalig pro Person gültig, sie muss fristgerecht bis zum 30. September gekündigt werden, andernfalls verlängert sie sich nach der gültigen Beitragsordnung und Satzung der TSG.